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Effective Media - Ihr Partner für professionelle Lokalisierung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Die vorliegenden allgemeinen Leistungs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen durch Effective Media (im Folgenden "EM" genannt) an seine Auftraggeber. Lie­gen der Auftragserteilung eines Auftraggebers abweichende AGB zugrunde, so müssen diese schriftlich durch EM bestätigt werden.
Der im Folgenden verwendete Begriff 'Leistungen' bezieht sich sowohl auf Übersetzungs- und Dienstleistungen als auch Warenlieferungen durch EM an den Auftraggeber.

1) Kostenvoranschläge, Neukalkulationen

1.1) Art, Umfang und Preis der Leistung werden im Kostenvoranschlag definiert.

1.2) Kostenvoranschläge durch EM basieren auf Daten, die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Ändern sich die dem Angebot zugrundeliegenden Daten nach der Kostenvoranschlagserstellung, so wird der Rechnungsbetrag auf Grundlage des Kostenvoranschlags proportional angepasst. Eine Kalkulation des neuen Rechnungsbetrags kann jederzeit auf Wunsch erfolgen.

2) Liefertermine, dringende Liefertermine, Stornierung

Eine Angabe eines verbindlichen Liefertermins erfolgt schriftlich durch den Kostenvoranschlag.

2.1) Liefertermine werden nach bestem Wissen und so genau wie möglich angegeben. Die Angabe des Liefertermins steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten zum Zeitpunkt des Bearbeitungsbeginns vollständig zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, verzögert sich der Liefertermin automatisch um die Anzahl an Arbeitstagen der Verzögerung. Ist die Einhaltung dieses neuen Liefertermins durch EM nicht möglich, setzt EM den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis und schlägt einen neuen Termin vor.

2.2) Im Falle eines dringenden Liefertermins (falls die zwischen Bearbeitungsbeginn und Liefertermin liegende Frist der tatsächlich benötigten Bearbeitungsdauer entspricht) reserviert EM nach Absprache mit dem Auftraggeber speziell für den Auftrag entsprechende Kapazitäten. Sofern sich der Bearbeitungsbeginn durch Verschulden des Auftraggebers verschiebt (indem erforderliche Daten zum geplanten Bearbeitungsbeginn nicht zur Verfügung gestellt werden) und innerhalb von zwei Arbeitstagen keine dementsprechende Benachrichtigung bei EM eingegangen ist, behält sich EM vor, die reservierten Kapazitäten in Rechnung zu stellen.

2.3) Bei Stornierung eines Auftrags werden dem Auftraggeber bereits fertiggestellte Arbeiten überlassen und in Rechnung gestellt. EM behält sich zudem vor, zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallene Kosten, wie beispielsweise Buchungs-, Stornierungs- und Reservierungskosten in Rechnung zu stellen.

3) Zahlungen, Zahlungsmodi, Vermögensverhältnisse und Auf- rechnungen

3.1) Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 7 Tagen ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Skonti werden nicht gewährt. Zahlungen haben so zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag EM am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

3.2) Die Zahlung hat durch Überweisung an EM zu erfolgen. EM ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren.

3.3) Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtern, sofern z.B. über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird - oder wenn eine solche Vermögensverschlechterung EM erst nach Vertragsabschluss bekannt wird - so hat EM das Recht, die Lieferung so lange nicht auszuführen, bis ihm der Auftraggeber angemessene Sicherheit für seine Forderung aus diesem Vertrag geleistet hat. Unterlässt es der Auftraggeber, diese Sicherheit innerhalb angemessener Frist zu stellen, hat EM das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. EM ist auch dann zu einem Vertragsrücktritt berechtigt, wenn Schecks des Auftraggebers nicht eingelöst werden, von ihm hingegebene Wechsel zu Protest gehen oder ein Vergleichs- oder Konkursverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wird.

3.4) Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts gegen Zahlungsansprüche von EM ist nur mit rechtskräftig zugestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

4) Abnahme der Leistungen, Garantie

4.1) Einzelne Leistungen gelten als abgenommen, wenn innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen keine Beanstandungen geäußert werden. Spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem ein Spiel veröffentlicht und in den Handel ausgeliefert wird, gelten die Leistungen als vollständig erbracht und abgenommen.

4.2) Über die Übersetzung und Lokalisierung eines Spiels hinaus fallen gelegentlich periphere Arbeiten im Kontext der Spielentwicklung an, wie beispielsweise Testen von vorläufigen Versionen oder Endversionen übersetzter Software. Bei diesen Arbeiten übernehmen wir lediglich Garantie für die Ablieferung unserer Gutachten bzw. Garantie für die Ablieferung bearbeiteter Daten in den gewünschten Formaten.

4.3) Wir übernehmen keinerlei Garantie für das technische Funktionieren der vom Auftraggeber gelieferten Software.

5) Übertragung der Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

5.1) Mit Begleichen der Rechnung erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den von EM erbrachten Leistungen für das auf der Rechnung benannte Projekt. Es bestehen für den Auftraggeber keine Rechte, die Leistungen für andere Zwecke zu verwenden.

5.2) EM behält sich das verlängerte Eigentumsrecht an sämtlichen Liefergegenständen und Leistungen bis zur Bezahlung seiner Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Leistungen vom Auftraggeber bezahlt wird.

5.3) Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung liegen sämtliche Rechte an den von EM erbrachten Leistungen ausschließlich bei EM. Eine Verwendung der Leistungen durch den Auftraggeber oder einen Dritten sowie die Veröffentlichung der Leistungen ist so lange untersagt.

5.4) Sollte über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet werden, so gehen die Nutzungsrechte an den noch nicht vollständig bezahlten Projekten mit sofortiger Wirkung an EM zurück.

6) Höhere Gewalt
In Fällen, in denen die Vertragserfüllung durch EM oder ein von EM beauftragtes Unternehmen durch höhere Gewalt behindert wird, informiert EM den Auftraggeber unverzüglich. Für die Dauer ihres Vorliegens ist EM von der Pflicht zur Vertragserfüllung befreit, eine Haftung ist ausgeschlossen.

7) Haftung

7.1) EM haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

7.2) Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt.

8) Anwendbares Recht, Erfüllungsort

8.1) Der Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dasselbe gilt für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Rechtsbeziehungen zwischen EM und dem Auftraggeber.

8.2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der Effective Media Agentur für Medienberatung GmbH. Unbeschadet dessen bleibt EM zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am Gerichtsstand des Auftraggebers berechtigt.

9) Verschiedenes

9.1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

9.2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der vertraglichen Beziehung zwischen EM und dem Auftraggeber beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen.
picture xNews
September 2019
Gloomhaven beim Deutschen Spielepreis: 
"Das von Effective Media lokalisierte Gloomhaven wurde bei der Wahl des Deutschen Spielepreises 2019 aus allen in Deutschland in deutscher Sprache veröffentlichten Brettspielen unter die Top Ten gewählt."  
 
Weitere Newspicture x
 
picture xPressezitate
November 2020
www.4players.de über
Call of Duty: Black Ops Cold War:
 
"+ starke deutsche Sprachausgabe"  
 
Oktober 2020
www.gamepro.de über
Crash Bandicoot 4: It's About Time:
 
"(...) Story mit ein paar Zeitreisekniffen und wirklich witzigen, gut geschriebenen Dialogen."  
 
November 2019
www.4players.de über
Civilization VI (Konsolenversion):
 
"+ gute deutsche Lokalisierung"  
 
Oktober 2019
www.gamestar.de über
Call of Duty: Modern Warfare:
 
"Modern Warfare schafft es tatsächlich besser als die meisten CoD-Teile, die eigenen Charaktere greifbar zu machen. Besonders Farah und Price brillieren in ihrer schauspielerischen Leistung - und in ihrer Gegensätzlichkeit (...) +gute deutsche & englische Vertonung"  
 
Oktober 2019
www.gamepro.de über
Call of Duty: Modern Warfare:
 
"Der Sound bewegt sich mit seinen wuchtigen Waffensounds, direktionalen Effekten und guter deutscher Sprachausgabe sogar auf Referenzniveau (...) In diesem Punkt ist die Kampagne des "neuen" Modern Warfare also tatsächlich ein Donnerhall."  
 
März 2019
www.games.ch über
Sekiro: Shadows Die Twice:
 
"Publisher Activision lässt indes auch eine vollständige deutschsprachige Lokalisation mit sehr guter deutscher Sprachausgabe springen."  
 
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